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Versicherungslexikon

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Folgerating

Wiederholung des Prozesses eines interaktiven Ratings i.A. und für Rechnung des beurteilten Unternehmens (Unternehmensrating, Emittentenrating). Nach einem Erstrating unterliegen Ratings einer fortlaufenden Beobachtung. Dies beinhaltet regelmäßige unterjährige Kontakte zwischen dem zu beurteilenden Unternehmen und der Ratingagentur. Im Rahmen von Folgeratings wird der umfassende Ratingprozess einmal im Jahr durchlaufen. Ratings können grundsätzlich jederzeit geändert werden, sie haben also keine bestimmte Gültigkeitsdauer. Sollte die Ratingagentur z.B. wegen einer geänderten unternehmensspezifischen Situation eine Änderung des Ratings oder des mit dem Rating verbundenen Outlooks für notwendig erachten, erfolgt eine Veröffentlichung unmittelbar; üblicherweise aber erst nach einem Dialog mit dem Kunden. Unangemessene Versuche, die Veröffentlichung von Ratingänderungen im Zuge dieses Dialogs zu verzögern, kann die Ratingagentur jedoch nicht akzeptieren.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Wolfgang Rief

 

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