Finanzierung aus Rückstellungen
1. Begriff: Form der internen Fremdfinanzierung (vgl. auch Innenfinanzierung), sofern es um Rückstellungen geht, die im Fall des Entstehens von dem Grund und/oder der Höhe nach ungewissen Verpflichtungen gebildet werden; z.B. Pensionsrückstellungen. Für Versicherungsunternehmen von besonderer Bedeutung sind versicherungstechnische Rückstellungen.
2. Merkmale und Wirkungen: Da hierbei Mittel gegen die Begründung von Forderungen Dritter im Versicherungsunternehmen belassen werden, die Kapitalgeber sich also in einer Gläubigerposition befinden, dabei aber keine neuen Mittel zugeführt, sondern lediglich bereits vorhandene (z.B. Prämieneinnahmen) einbehalten werden, liegt eine Maßnahme der internen Fremdfinanzierung vor. Siehe auch Finanzierung.
Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin