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Finanzierung aus kapitalfreisetzenden Einzahlungen

1. Begriff: Bei kapitalfreisetzenden Einzahlungen fließen einem Unternehmen liquide Mittel über den Markt zu; z.B. durch den Verkauf von Anlagevermögen.

2. Anwendungsbereich im Versicherungsunternehmen: Im Versicherungsunternehmen ist die Finanzierung aus kapitalfreisetzenden Einzahlungen im Wesentlichen auf Desinvestitionsvorgänge im Rahmen des Kapitalanlagegeschäfts beschränkt. Die Kapitalanlagen werden planmäßig (z.B. gewinnabhängige Vergütung der Kapitalgeber von Genussrechtskapital) oder fallweise (etwa beim Verkauf von Grundbesitz) liquidiert.

3. Abgrenzung: Das Gegenstück von kapitalfreisetzenden Einzahlungen sind kapitalzuführende Einzahlungen. Diese führen einem Unternehmen entweder von außen (vgl. Aktienfinanzierung, Beteiligungsfinanzierung) oder von innen über den Umsatzprozess (vgl. Selbstfinanzierung, im Versicherungsunternehmen: versicherungstechnische Umsatzfinanzierung) Kapital zu. Siehe auch Finanzierung.

Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

 

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