Feststellungsverfahren
Verfahren zur Beitragsfindung im Pensionsfonds. Die Beiträge zur Finanzierung der zugesagten Leistung werden periodisch in Abhängigkeit von der Entwicklung der Leistungsverpflichtungen und der Vermögensanlage überprüft und neu festgesetzt. Bei der Anwendung eines Feststellungsverfahrens wird der für die zugesagten Leistungen im Feststellungszeitpunkt erforderliche Beitrag in analoger Anwendung des versicherungstechnischen Äquivalenzprinzips ermittelt. Hierbei wird mit einem vorsichtig gewählten Rechnungszins operiert, der der Asset Allocation des Pensionsfondsvermögens sowie dem erwarteten Ertrag künftiger Vermögenswerte angemessen Rechnung trägt.
Autor(en): Sebastian B. Sattler