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Fehlversorgung im Gesundheitswesen

1. Begriff: Eintritt eines vermeidbaren Schadens oder eines Nutzenentgangs für den Patienten im Zusammenhang mit der Patientenversorgung.

2. Ursachen: Für eine Fehlversorgung können die Ursachen darin liegen, dass a) der Nutzen einer Therapie nicht hinreichend gesichert ist (z.B. ungenügende Umsetzung evidenzbasierter Therapiestandards),
b) die medizinische Behandlung nicht sach- und fachgerecht durchgeführt wird (z.B. infolge eines fehlenden Qualitätsmanagements in der medizinischen Einrichtung) oder
c) notwendige und wirksame Leistungen nicht rechtzeitig erbracht wurden (z.B. aufgrund von Diskontinuität der medizinischen Versorgung durch sektorale Abschottung). Der Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat in seinem Jahresgutachten 2000/2001 zur Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit die Begriffe Überversorgung, Unterversorgung und Fehlversorgung definiert. Danach sollen ärztliche, pflegerische und sonstige medizinische Leistungen so erbracht werden, dass der erwartbare Nutzen für den Patienten tatsächlich eintritt (Vermeidung von Fehlversorgung).

3. Abgrenzung: Bei Überversorgung ist der Nutzen von Maßnahmen nicht hinreichend gesichert, während bei Unterversorgung nützliche und wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen unterbleiben.

Autor(en): Prof. Dr. Stefan Greß

 

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