Familienpflegezeitversicherung
1. Begriff: Versicherung zur Deckung des Ausfallrisikos von Rückzahlungen zinsloser Darlehen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren, um bei verringerter Arbeitszeit Angehörige zu pflegen.
2. Hintergründe: Durch Inkrafttreten des Gesetzes über die Familienpflegezeit wird die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege gefördert, indem Beschäftigten auch finanziell ermöglicht wird, ihre Arbeitszeit für die Pflege von Angehörigen zu reduzieren. Dabei wird das Arbeitsentgelt um die Hälfte des Produkts aus der monatlichen Arbeitszeitverringerung und dem durchschnittlichen Stundenentgelt wieder aufgestockt. Den Betrag zur Finanzierung der Aufstockung erhalten die Arbeitgeber vom Bundesamt der Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Form eines zinslosen Darlehens. Nach Beendigung der Pflegezeit muss das Darlehen in Form von Raten oder einer Einmalzahlung zurückbezahlt werden. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, kann darüber hinaus von dem Beschäftigten ein Antrag auf Stundung des Darlehens gestellt werden. In besonderen Härtefällen besteht zudem die Möglichkeit auf einen teilweisen oder vollständigen Erlass der Darlehensschuld. Um das Ausfallrisiko der Rückzahlungen aufgrund von Berufsunfähigkeit oder Tod der/des Beschäftigten abzusichern, wird von dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber oder dem BAFzA für die Dauer der Pflege- und Nachpflegephase eine Familien-Pflegezeitversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschutz kann auch durch Aufnahme in eine vom BAFzA abgeschlossene Gruppenversicherung hergestellt werden.
3. Leistungen: Die Leistungen der Familien-Pflegezeitversicherung entsprechen der Höhe des infolge der Familienpflegezeit noch nicht ausgeglichenen Wertguthabens aus dem aufzustockenden Arbeitsentgelt.
4. Prämien und Kalkulation: Die Kalkulation der Versicherungsprämie berücksichtigt weder das Geschlecht noch das Alter oder den Gesundheitszustand der versicherten Person. Daher ist im Rahmen der Familien-Pflegezeitversicherung keine Risikoprüfung erforderlich.
Autor(en): Rainer M. Jacobus