Extramortalität
Übersterblichkeit.
1. Begriff: Bezeichnung für eine erhöhte Sterblichkeit im Vergleich zu einem normalen Risiko aufgrund von Erkrankungen oder Risikofaktoren (Anomalie). Zugleich eine statistische und prognostische Maßzahl für das Todesfallrisiko.
2. Beispiel: Angenommen, ein 50-jähriger Mann leidet an einem Diabetes. Die Versicherungsmedizin weiß aufgrund von Statistiken, dass von 1.000 Männern mit dem Alter 50 und der Anomalie Diabetes im Laufe des nächsten Jahres 14 Männer sterben werden. Diese Zahl ist zwar interessant, jedoch für sich alleine betrachtet nicht besonders hilfreich. Konkrete Aussagekraft gewinnt sie erst durch den Vergleich mit der Bevölkerungssterbetafel, die für jedes Lebensalter die Sterblichkeit der Normalbevölkerung angibt. Aus ihr ist zu entnehmen, dass von 1.000 Männern im Alter von 50 Jahren sieben Männer im Laufe des nächsten Jahres sterben werden. Diese Zahl wird als Normalsterblichkeit bezeichnet. Wenn die Sterblichkeit beider Gruppen – die der Diabetikergruppe und der normalen Gruppe – miteinander verglichen wird, so differieren die Sterblichkeiten in diesem Beispiel um das Doppelte (14/7), d.h. es sterben 100 % mehr als in der gesunden Vergleichsgruppe. Diese zusätzliche Sterblichkeit wird als Extramortalität bezeichnet und ist die statistische Maßzahl, die die Prognose der erhöhten Risiken bestimmt.
3. Merkmale: Extramortalität wird immer in Prozent der Normalsterblichkeit ausgedrückt. Es besteht also im vorgenannten Beispiel eine Extramortalität von 100 %.
4. Betroffene Versicherungszweige: Extramortalitäten sind vor allem in der Lebensversicherung von Bedeutung, daneben auch in allen Versicherungszweigen mit einbezogenem Todesfallschutz.
5. Abgrenzung: Extramorbidität.
Autor(en): Dr. Achim Regenauer