Evidenzbasierte Risikoprüfung
1. Begriff: Gewissenhafter, ausdrücklicher und vernünftiger Gebrauch der gegenwärtig besten wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Risikoprüfung bei zu versichernden Personen mit vorbestehenden Anomalien.
2. Konsequenzen: Die Praxis der evidenzbasierten Risikoprüfung bedeutet die Zusammenführung individueller versicherungsmedizinischer Expertise mit der bestmöglichen externen Evidenz aus systematischer Forschung und aktuarieller Auswertung von Portfoliodaten. Die Ergebnisse dieser Evidenz finden sich in den Einschätzungsbüchern (Manualen) wieder, die meistens von Rückversicherern erstellt und gepflegt werden.
Autor(en): Dr. Achim Regenauer