Erdsenkung
Erdfall.
1. Begriff: Naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen in der näheren Umgebung des Versicherungsgrundstücks. Eine mögliche Erdsenkung gehört damit zu den Elementargefahren.
2. Probleme: Die Abgrenzung des Begriffs „naturbedingt“ ist wie beim Erdrutsch schwierig.
3. Versicherungsdeckung: Schäden durch Erdfall sind i.d.R. in der erweiterten Elementargefahrenversicherung versicherbar. Schäden durch Austrocknung des Bodens, z.B. durch Absenkung des Grundwasserspiegels, sind i.Allg. ausgeschlossen.
Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender