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GDV-Branchennetz

GDV-Schadennetz, GDV-Schaden-Service.

1. Begriff:
Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) eingerichtete Kommunikationsplattform, über die Versicherungsunternehmen mit anderen Dienstleistern, z.B. Sachverständigen, Werkstätten, Mietwagenanbietern, Rechtsanwälten, auf der Basis eines einheitlichen Datenformats (GDV-Datensatz, GDV-Standard) für definierte Geschäftsvorfälle Daten austauschen können.

2. Merkmale: Das GDV-Branchennetz umfasst heute als wichtigste Services den Kfz-Schaden-Service, den Kfz-Zulassungs-Service (mit der elektronischen Versicherungsbestätigung), den VWB-Service (Austausch der Versicherer-Wechsel-Bescheinigungen zwischen den Kraftfahrtversicherern) und den AVmG-Service (Kommunikation mit der Zulagenstelle für Altersvermögen). Im Rahmen des Kfz-Schaden-Services werden u.a. Schadenmeldungen, Kostenvoranschläge, Gutachten, Reparaturfreigaben und Kostenübernahmen, Sachverständigen- und Mietwagenrechnungen und Restwertbörsenanfragen/-angebote übermittelt. Der Vorteil der Kommunikation über das GDV-Branchennetz liegt zum einen darin, dass strukturierte Daten zu einem Schadenfall übermittelt werden. Diese können in den IT-Systemen der Versicherungsunternehmen automatisiert weiterverarbeitet und zur Workflowsteuerung genutzt werden. Zum anderen hat sich mit dem Datenformat ein einheitlicher Datenstandard, der sog. GDV-Standard, herausgebildet, der eine elektronische Kommunikation zwischen unterschiedlichen IT-Systemen über eine einheitliche Datenschnittstelle ermöglicht.

3. Ziele: Nutzung einer einheitlichen Kommunikationsplattform zwischen allen Beteiligten mit hoher Stabilität, Verfügbarkeit, Transportleistung und Sicherheit zur Beschleunigung und Vereinfachung von Datenaustausch und Regulierung.

Autor(en): Dr. Jochen Tenbieg

 

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