Elektrofahrzeug
1. Begriff: Mit elektrischer Energie angetriebenes Kraftfahrzeug (Kfz), Schienenfahrzeug, Wasserfahrzeug oder Luftfahrzeug. Auch E-Bikes bzw. Pedelecs und Segways zählen zu den Elektrofahrzeugen.
2. Technik: Die elektrische Energie wird in Akkus des Fahrzeugs gespeichert oder von außen zugeführt (z.B. durch eine Oberleitung oder Induktion).
3. Elektroauto: Elektrisch betriebenes Kfz. Derzeit ist der Anteil der Elektroautos noch gering. Gründe dafür sind hohe Anschaffungskosten, eine geringe Reichweite und ein nur rudimentäres Netz an öffentlichen Schnellladestationen. Allerdings soll die Verbreitung künftig deutlich ausgeweitet werden, insbesondere um die Abhängigkeit vom Erdöl zu reduzieren und CO2-Emissionen sowie den Verkehrslärm zu vermindern. So investieren die Autohersteller inzwischen weltweit in erheblichem Umfang in Elektroautos und die Elektromobilität. Hinzu kommen staatliche Förderprogramme.
4. Segway: Elektrofahrzeug mit einer Plattform für den Fahrer auf der Achse zwischen zwei Rädern. Segways sind selbstbalancierend und fahren in die Richtung, in die sich der Fahrer lehnt. Sie dürfen nur mit einem Versicherungskennzeichen auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
5. E-Fahrrad, E-Bike bzw. Pedelec: Die Begriffe werden nicht einheitlich verwendet. Gemeint sind elektrisch betriebene Zweiräder unterschiedlicher Ausstattung. Straßenverkehrsrechtlich werden solche Zweiräder mit geringer Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung wie Fahrräder behandelt. Solche mit einer höheren Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung sind Kfz, die auf öffentlichen Straßen ein Versicherungskennzeichen führen müssen.
Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann