Eigenkapitalveränderungsrechnung
Eigenkapitalspiegel.
1. Begriff: Aufstellung der Veränderung des Eigenkapitals bzw. seiner Zusammensetzung zwischen zwei Bilanzstichtagen. Element der Rechnungslegung.
2. Ziele: Nicht alle Veränderungen des Eigenkapitals lassen sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ableiten. Durch die Eigenkapitalveränderungsrechnung werden bspw. auch Transaktionen mit den Eigentümern bzw. die erfolgsneutrale Erfassung bestimmter Vorfälle im Eigenkapital aufgezeigt.
3. Rechtliche Grundlagen: a) Gem. § 297 I HGB ist die Eigenkapitalveränderungsrechnung Teil des Konzernabschlusses.
b) Die Entwicklung der Posten Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen ist gem. § 152 AktG in der Bilanz oder im Anhang darzustellen. Dies gilt gem. § 341a IV HGB auch für größere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen.
c) Nach IAS 1.10 (c) ist die Eigenkapitalveränderungsrechnung Pflichtbestandteil des IAS-/IFRS-Abschlusses (IAS/IFRS). Die Aufstellung ergibt sich nach IAS 1.106 ff.
Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach