Double-Trigger-Deckung
1. Begriff: Konzept innerhalb der traditionellen Rückversicherung, aber auch der Finite Risk Reinsurance bzw. des Alternativen Risikotransfers. Voraussetzung für eine Entschädigungszahlung ist die gleichzeitige Realisierung von zwei Ereignissen („triggering events“). Je nach Zielsetzung können entweder beide Trigger (Schaden-Trigger bzw. Indemnity Trigger) aus der Versicherungstechnik stammen (z.B. Höhe des Einzelschadens > 10 Mio. Euro und Höhe der Schäden über die Vertragsperiode > 50 Mio. Euro) oder zumindest ein nichtversicherungstechnisches Ereignis, etwa eine bestimmte Wertveränderung des Kapitalanlageergebnisses, kann als Trigger definiert sein, um eine Leistungspflicht (des Rückversicherers) auszulösen. Im Beispielfall wird der Schutz vor besonderen versicherungstechnischen Risikoereignissen (sog. Shock Losses) mit möglichen Verlusten auf der Aktivseite der Bilanz gekoppelt.
2. Ziele: Die Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen Versicherungstechnik (Passivseite der Bilanz) und Nichtversicherungstechnik (Aktivseite der Bilanz) unterstützt ein integriertes bzw. übergreifendes Risikomanagement (Risikomanagement im Versicherungsunternehmen). Auch Industrieunternehmen können daran interessiert sein, ihre Versicherungsprogramme z.B. mit Preisänderungsrisiken in ihren Märkten zu kombinieren. Beispiel: Die Deckung aus einer traditionellen Versicherungspolice wird mit einer vorab definierten Entwicklung von Rohstoff- oder Devisenmärkten verknüpft. Durch die Kombination mehrerer Schadeneintrittsvoraussetzungen sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Schadenzahlung, was eine Reduzierung der Versicherungsprämie für das Unternehmen ermöglicht.
3. Problematik: Komplexe Bestimmung des Risikopreises sowie hohe Anforderungen an die Trigger-Gestaltung und bilanzielle Behandlung.
4. Abgrenzung: Werden mehr als zwei Ereignisse definiert, liegen sog. Multiple-Trigger-Deckungen vor.
Autor(en): Dr. rer. pol. Ludger Arnoldussen, Dr. oec. publ. Laila Neuthor