Causa Proxima
In der Seeversicherung angewandtes Kausalitätsprinzip, wonach bei Vorliegen mehrerer adäquat mitwirkender Schadenursachen für die Frage des Versicherungsschutzes nur die wirksamste zu berücksichtigen ist. In der Warenversicherung wird dieses Prinzip bei Vereinbarung der „DTV Güter 2000“ (DTV) auch auf andere Transportwege ausgedehnt.
Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe