Captive Broker
Firmengebundener Versicherungsvermittler.
1. Begriff: Vermittler, der in einer eigenen Rechtseinheit überwiegend oder gar ausschließlich Versicherungsschutz für das Unternehmen oder den Unternehmensverbund außerhalb der Assekuranz beschafft (z.B. Industrieunternehmen, Handelsunternehmen), in dessen Eigentum er sich befindet. Meist weiten Captive Broker ihre Geschäftstätigkeit auch auf die Belegschaften dieser Unternehmen aus.
2. Merkmale: Rechtlich handelt es sich beim Captive Broker in aller Regel um einen Makler, so dass die entsprechenden Maklerpflichten zu beachten sind.
Autor(en): Uwe Laue