Bewertungszeitraum
1. Begriff: Faktor innerhalb der Betriebsunterbrechungsversicherung, der die zeitlichen Grenzen für die Ermittlung des Versicherungswerts im Fall eines Unterbrechungsschadens bestimmt.
2. Merkmale: Der Bewertungszeitraum umfasst auch bei unterjährigen Haftzeiten stets eine Zeitspanne von zwölf Monaten und wird vom Ende des Unterbrechungsschadens, spätestens vom Ende der Haftzeit an zeitlich retrograd ermittelt. Anders: Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung und Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung. Sein Anfang wird somit von der Dauer des Unterbrechungsschadens bzw. dem Ablauf der Haftzeit bestimmt. Sofern eine Haftzeit von mehr als zwölf (24) Monaten, längstens jedoch von 24 (36) Monaten vereinbart wurde, beträgt der Bewertungszeitraum 24 (36) Monate.
3. Probleme: Im Schadenfall ist die Berücksichtigung mehrerer Bewertungszeiträume erforderlich, sofern für die versicherten Positionen (Gruppen) Löhne, Gehälter und Provisionen unterschiedliche Haftzeiten vereinbart wurden. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Betriebsunterbrechungsversicherung sehen oftmals keine Regelungen für die Fälle zur Bestimmung des Bewertungszeitraums vor, in denen die Aufnahme der Geschäftstätigkeit des versicherten Betriebs nicht mindestens der Dauer des Bewertungszeitraums entsprechend zurückliegt. Anders: Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung und Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung.
Autor(en): Thomas Peter Markert