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Bestandspolitik

1. Begriff: Summe aller Entscheidungen im Versicherungsunternehmen über die Größe und Zusammensetzung des Bruttobestands an versicherten Risiken sowie damit zusammenhängender Zeichnungsentscheidungen (Zeichnungspolitik). Die Bestandspolitik ist ein Element der versicherungstechnischen Risikopolitik.

2. Ziele: Mit der Bestandspolitik wird das Ziel verfolgt, den Risikoausgleich im Kollektiv (Risikoausgleich) zu fördern, dahingehend die Streuung der Gesamtschadenverteilung und letztlich die Ruinwahrscheinlichkeit des Versicherers zu minimieren. Zudem soll die Bestandspolitik auch gewinnfördernd wirken.

3. Maßnahmen: Die Bestandspolitik äußert sich insbesondere in den Aktivitäten des Versicherers am Absatzmarkt. Durch entsprechende Annahmerichtlinien, die Ausgestaltung der Prämien (Prämienpolitik) und die allgemeine Vertriebsgestaltung kann der Bestand an versicherten Risiken zielgerecht gesteuert werden.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo

 

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