Best Advice
Verhaltensgebot für Versicherungsmakler, den Kunden bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen den „besten Rat“ zu erteilen, praktisch eine bedarfsgerechte Versicherungslösung mit einer adäquaten Preis-Leistungs-Relation von einem adäquaten Versicherungsunternehmen anzubieten (deshalb wird heute alternativ von einem „suitable advice“ gesprochen). Der „best advice“ oder „suitable advice“ betrifft also sowohl das Versicherungsprodukt als auch das Versicherungsunternehmen einschl. von dessen Leistungsfähigkeit (siehe auch Rating) und ist eine nicht ausdrücklich festgesetzte Norm für Versicherungsmakler. Die Ausübung und Anwendung der Norm und die Unterstreichung der Pflichten des Maklers werden jedoch durch die Sorgfaltspflichten der §§ 276 BGB und 347 HGB unterlegt.
Autor(en): Uwe Laue