Berufsklauseln
1. Begriff: Regelungen zur Versicherbarkeit bzw. Verweisbarkeit für bestimmte Berufsgruppen in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
2. Beispiele: Ärzteklausel für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte; Anwaltsklausel für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Fluguntätigkeitsklausel (Loss-of-Licence-Klausel) für Piloten und Cockpit-Personal bei krankheitsbedingtem Lizenzverlust; Seeuntauglichkeitsklausel für Kapitäne und Seeoffiziere, wenn diese wegen Seeuntauglichkeit von ihrem Patent keinen Gebrauch mehr machen können.
Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann