Bearbeitungsschaden
I. Haftpflichtversicherung: Tätigkeitsschaden. 1. Begriff: Schaden an fremden Sachen, der durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit an oder mit diesen Sachen entstanden ist.
2. Versicherungsdeckung: Bearbeitungsschäden sind in der Haftpflichtversicherung grundsätzlich ausgeschlossen, weil der Versicherer von dem hohen objektiven und subjektiven Risiko befreit werden soll, das sich aus der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers ergibt. Das unternehmerische Risiko soll der Versicherungsnehmer selbst tragen. Bearbeitungsschäden können in den Versicherungsschutz allerdings durch besondere Vereinbarungen einbezogen werden. Für die Bearbeitungsschäden werden dann regelmäßig eine niedrigere Versicherungssumme und zudem Franchisen vereinbart.
II. Feuerversicherung: Betriebsschaden.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne