Ausschlüsse
1. Begriff: Objektive Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Durch Ausschlüsse wird der Versicherungsschutz für bestimmte Sachverhalte (z.B. Gefahren, Sachen, Schadenarten) ausgenommen. Mittel der Risikobegrenzung.
2. Abgrenzung von Obliegenheiten: Während Ausschlüsse objektive Begrenzungen darstellen, handelt es sich bei Obliegenheiten um Verhaltensgebote oder -verbote, die im subjektiven Bereich, d.h. im Verhaltensbereich des Versicherungsnehmers liegen.
Autor(en): Frank Sievers