Appeal
Potenzielles Recht eines Emittenten, eine mögliche Ratingänderung (d.h. eine Änderung des Ratings selbst, aber auch eine Änderung des einem Rating anhaftenden Outlooks) anzufechten, v.a. um ihm die Möglichkeit zu geben, zu beurteilen, ob bei dem Ratingbeschluss durch ein Komitee kritische Informationen nicht berücksichtigt oder falsch interpretiert wurden oder ob es neue, signifikante Informationen gibt, die das Ratingergebnis beeinflussen könnten. Es gibt zwar kein uneingeschränktes Recht auf eine solche Anfechtung, aber die Ratingagentur wird ein entsprechendes Ersuchen ernsthaft prüfen. Ein solches Ersuchen kann z.B. abgelehnt werden, wenn der Emittent offensichtlich nur versucht, eine Ratingentscheidung zu verzögern. Falls der Emittent allerdings zusätzliche neue oder wichtige Informationen vorlegen kann, wird die Ratingagentur die Relevanz dieser Informationen prüfen und das Rating erneut im Komitee beraten. Die dann getroffene Entscheidung ist endgültig.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Wolfgang Rief