Antragsmodell
Verfahrensvariante beim Abschluss eines Versicherungsvertrags, die im Zuge der VVG-Reform gesetzlich prädestiniert wurde. Gem. § 7 VVG ist das Versicherungsunternehmen nunmehr verpflichtet, dem Versicherungskunden rechtzeitig vor der Abgabe seiner auf den Abschluss eines Versicherungsvertrags gerichteten Willenserklärung die Vertragsbestimmungen einschl. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie die wesentlichen Informationen, die nach der VVG-Informationspflichtenverordnung verlangt sind, in Textform zu übermitteln.
Anders: Invitatiomodell, Policenmodell.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo