Anschlussversicherung
Versicherungsvertrag, der an einen bestehenden Vertrag anschließt und entweder die Versicherungsdauer verlängert oder zusätzliche Risiken aufnimmt (Nachversicherung). – Beispiel: In der Kapitallebensversicherung kann dem Versicherungsnehmer das Recht eingeräumt werden, bei Ablauf des Vertrags eine Anschlussversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abzuschließen.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne