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Versicherungslexikon

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Anschlussversicherung

Versicherungsvertrag, der an einen bestehenden Vertrag anschließt und entweder die Versicherungsdauer verlängert oder zusätzliche Risiken aufnimmt (Nachversicherung). – Beispiel: In der Kapitallebensversicherung kann dem Versicherungsnehmer das Recht eingeräumt werden, bei Ablauf des Vertrags eine Anschlussversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abzuschließen.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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