Annual Premium Equivalent (APE)
1. Begriff: Aggregiertes Maß zur Bestimmung des eingereichten Neugeschäfts einer Periode in der Lebensversicherung. Zur Summe der Erstjahresbeiträge des eingelösten Neugeschäfts gegen laufende Beiträge wird ein Zehntel der Summe aller Einmalbeiträge addiert.
2. Hintergünde: Mit dem APE wird näherungsweise ein Vertrag gegen Einmalbeitrag in einen Vertrag gegen laufende Beiträge umbewertet. Der Ansatz stammt aus Großbritannien, wo Lebensversicherungsverträge eher kurze Laufzeiten aufweisen. Er war sachgerecht, als das Geschäft gegen Einmalbeiträge im Verhältnis zum Geschäft gegen laufende Beiträge eine untergeordnete Rolle spielte.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf