Altersvermögensgesetz
1. Begriff: „Gesetz zur Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens“, kurz Altersvermögensgesetz (AVmG). Durch das Altersvermögensgesetz wurde die staatliche Förderung kapitalgedeckter zusätzlicher privater oder betrieblicher Altersvorsorge beschlossen, durch die die Minderungen des Rentenniveaus kompensiert werden sollen.
2. Merkmale: Das Altersvermögensgesetz ist seit dem 1.1.2002 in Kraft. Durch das Gesetz wurde ein teilweiser Einstieg in das Kapitaldeckungsverfahren eingeleitet (Riester-Rente).
Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer