04.11.2010 Branche
Pflichtversicherung für Finanzdienstleister kommt
Wer künftig Investmentfonds, Schiffbeteiligungen oder Bausparverträge vermittelt, muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen, die den Verbraucher bei Falschberatung entschädigt. Die Versicherung soll eine Deckungssumme von mindestens 1,2 Millionen Euro ausweisen, so die Financial Times Deutschland. Die Vorschriften sollen im Anlegerschutzgesetz niedergelegt werden, dass jetzt im Bundesrat beraten wird. Mehr
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