01.08.2018 | Recht
Kündigungsvorbehalte können tückisch sein
Jürgen Evers
Versicherer stellen Zuschüsse für Vertreter häufig unter den Vorbehalt kurzfristiger Teilkündigungsvorbehalte. Wer die Klausel übersehen hat, kann jetzt auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hoffen. PDF-Download