01.09.2017 | Recht
Was mit der Provision bei Rückabwicklung passiert
Jürgen Evers
Eine von der Bafin rechtmäßig angeordnete Einstellung und Rückabwicklung vermittelter Geschäfte lässt den Provisionsanspruch des Handelsvertreters nach der Rechtsprechung unberührt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zu entscheiden, welches Schicksal den Provisionsanspruch ereilt, wenn die Bafin diese rechtswidrig anordnet.
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