16.01.2024
Kfz + Anhänger: Haftung im gleichen Verhältnis
Wird, wie in diesem Falle geschehen, ein Unfall aufgrund eines Fahrfehlers des Fahrers begangen, haften Kfz sowie Anhänger nach Ansicht des BGH zu gleichen Teilen als Gesamtschuldner. Da im Regelfall der Haftungsanspruch gegenüber dem Kfz geltend gemacht wird, kann somit Regress gefordert werden.
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