21.09.2016
VDVM: Geschäftsmodelle der Fintechs und Makler nähern sich an
Vorsicht bei Deckungsausschluss
Dazu brachte Bräuchle ein Beispiel im Gewerbe- und Industriebereich, der typischen Klientel der VDVM-Makler. Da gebe es etwa im Standard-Wording des GDV in der erweiterten Produkthaftpflichtdeckung den so genannten Kfz-Teile-Ausschluss und Kfz-Rückruf-Ausschluss. Wenn nun ein kleiner Industriebetrieb Teile herstelle, von denen auch nur ein kleiner Teil im Automobilbau Verwendung finde, meist auch nicht unmittelbar sondern erst nach der Weiterverarbeitung durch andere, "echte" Automobilzulieferer, dann greife dieser Deckungsausschluss. Mehr