bAV-Reform kommt voran

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Am 27. September haben Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf einem Spitzengespräch mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften über die Reform der betrieblichen Altersversorgung diskutiert. Bekanntlich plant die Bundesregierung den Ausbau der bAV, die seit Jahren über einen Durchdringungsgrad von 60 Prozent nicht hinauskommt und zudem vor allem bei Geringverdienern und Beschäftigten in kleinen und mittlerenUnternehmen wenig vertreten ist.

Das Deutsche Institut für Altersversorgung (DIA) berichtet nun über eine Podiumsdiskussion des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Thema. An dieser hätten auch Teilnehmer des Spitzentreffens teilgenommen und konkrete Informationen über Gesprächsinhalte geliefert.

Noch keine Einigung über Zielrente
So sei entgegen anders lautender Presseberichte, noch keine Einigung über die so genannte Zielrente, mit der die Arbeitgeber enthaftet werden sollen, erzielt worden. Sicher sei, dass es ein Gesetz geben werde. Der Wegfall von Garantien sei aber für die Gewerkschaften problematisch. Einig sei man sich beim Abbau mehrerer Hemmnisse und einer erweiterten Förderung der bAV gewesen. Bei der Zielrente warte man aber ab, was Arbeits- und Sozialministerium in den Gesetzentwurf einbringen würden.

Konsens habe im Spitzengespräch über folgende Punkte bestanden:
  • Der Dotierungsrahmen für die steuerliche Förderung von bisher vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze solle auf sieben Prozent erhöht werden. Allerdings solle der Aufstockungsbetrag von 1.800 Euro darin aufgehen, so dass die tatsächliche Erweiterung geringer ausfalle, aber vereinfacht werde.
  • Unternehmen sollten im Zuge der Lohnsteuerabführung einen Zuschuss von 30 Prozent erhalten, wenn sie für Geringverdiener pro Jahr 240 bis 480 Euro in eine bAV einzahlen. Diskutiert werde noch über die Einkommensgrenze, die derzeit bei 2.000 Euro im Monat liegt.
  • Die Benachteiligung von Riester-Verträgen in der bAV, bei denen auf Einzahlungen und Renten SV-Beiträge erhoben werden, solle abgeschafft werden.

Diskussionsbedarf gebe es noch bei der Anrechnung von Betriebsrenten auf die Grundsicherung im Alter. Im Gespräch sei ein Freibetrag von 50 bis 100 Euro gewesen. Der solle aber für alle freiwilligen Altersvorsorgeverträge gelten.

Keine Verständigung
Nicht verständigt habe man sich beim Umgang der ersparten SV-Beiträge der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung. Offen sei auch nach der GDV-Podiumsdiskussion der Punkt geblieben, ob es eine Opting-Out-Lösung in den Gesetzentwurf aufgenommen werde. Bei dieser würden Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer automatisch an einer bAV teilnehmen lassen. Wer nicht mitmachen will, müsste sich bewusst dagegen entscheiden. Auch ein weiterer Punkt sei offen geblieben: Wie sollten Arbeitnehmer außerhalb von Tarifverträgen in die bAV mit einbezogen werden?

Lesetipp:
Näheres zu den Diskussionsthemen einer Betriebsrenten-Reform können sie in der Titelgeschichte "Noch viele Hindernisse überwinden" in der Spetember-Ausgabe von Versicherungsmagazin lesen.

Quelle: DIA
Bild: © Cumulus

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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