Summe der versicherten Blitz-Schäden gesunken

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Sommerzeit ist Gewitterzeit. Die mit ihnen einhergehenden Blitz-Entladungen stellen ein Gefahrenpotenzial nicht nur für Schwimmer und Spaziergänger sondern auch für Gebäude dar. 2015 haben die deutschen Sachversicherer für 340.000 Blitz- und Überspannungsschäden rund 220 Millionen Euro gezahlt, so die Blitz-Bilanz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Ergebnis ist erfreulich, denn die Ausgaben der Hausrat- und Wohngebäudeversicherer sanken gegenüber 2014 um 30 Millionen Euro.Die Zahl der Schäden sank gegenüber 2014 um 40.000. Der durchschnittliche Blitz- und Überspannungsschaden verteuerte sich auf 660 Euro, ein Plus von zehn Euro pro Schaden gegenüber dem Vorjahr.

Schlägt der Blitz in ein Gebäude ein, sind je nach Schaden unterschiedliche Versicherungen zuständig. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die finanziellen Folgen bei Blitzschäden am Haus, das heißt Schäden am Dach, am Mauerwerk oder an fest eingebauten elektrischen Installationen. Sie übernimmt auch die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.

Bewegliches Eigentum wird durch die Hausratversicherung abgesichert
Bei Blitzschäden am beweglichen Eigentum in der Wohnung greift die Hausratversicherung. Zum beweglichen Eigentum zählen beispielweise der Computer, der Fernseher oder andere technischen Geräte. Überspannungsschäden lassen sich durch den Abschluss einer entsprechenden Klausel sowohl in der Wohngebäude- und Hausratversicherung versichern.

Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes ist hierzulande der Juli der gewitterreichste Monat mit einer relativen Häufigkeit von über 40 Prozent. Der Dienst empfiehlt sich, wenn möglich, dem elektromagnetischen Feld eines Gewitters zu entziehen. In Kraftfahrzeugen und Gebäuden mit ordnungsgemäßen Blitzschutzanlagen bestehe normalerweise keine Gefahr. Dennoch solle man auf Festnetztelefonate, Wannenbäder und Duschen während eines Gewitters verzichten. Beim Baden im Freien oder anderen wassersportlichen Aktivitäten soll das Gewässer sofort verlassen werden.

Raus aus dem Wasser bei Gewitter!
Werde man auf freiem Felde vom Gewitter überrascht, solle man hoch aufragende Gegenstände meiden und sich, am besten in der nächstgelegenen Senke, mit eng aneinander gesetzten Füßen hinhocken. Im Wald unter hohen Bäumen, solle man einen dichten und flachen Baumbestand aufsuchen und dort ebenfalls in die Hocke gehen. Die Wahrscheinlichkeit als Fußgänger im Freien vom Blitz getroffen zu werden, sei allerdings sehr gering. Sie entspreche etwa derjenigen, im Lotto einen Sechser mit Superzahl zu gewinnen.



Quellen: GDV, Deutscher Wetterdienst
Bild: © Patrick Pleul/ dpa

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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