Verbraucherschützer und Versicherungsmakler warnen davor, ältere Kapitallebensversicherung vorzeigt zu kündigen. Dies hat die Hamburger Lebensversicherung "Neue Leben" rund 30.000 Kunden angeboten, wie das Unternehmen auf Anfrage bestätigte.
„Meine Kunden fühlen sich von diesen Schreiben überrumpelt“, sagt Johannes Brück vom Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler (BMVF). Der Versicherer hat laut Brück nicht darauf hingewiesen, dass die vorzeitige Auflösung einer älteren Lebensversicherung in der Regel sehr nachteilig für die Kunden ist. Zudem wurden Versicherungsmakler nicht vorab über die Aktion der Neuen Leben informiert. In einem Anschreiben an alle seine Kunden verweist Brück nun darauf, dass ältere Versicherungsverträge für heutige Verhältnisse einen sehr hohen Garantiezins aufweisen. So wird bei vielen dieser Verträge das Sparguthaben mit vier Prozent verzinst.
„Alternative Anlagen mit vergleichbarem Sicherheitsniveau sind nicht verfügbar“, warnt Brück daher seine Kunden. Da die Vertriebs- und Abschlusskosten für diese Police bereits von den Beiträgen der ersten Jahre abgezogen wurden, haben diese Verträge heute eine sehr attraktive Rendite.
„Angebot“ gefährdet Hinterbliebenenschutz
Die Neue Leben hat aber zudem Kunden eine Kündigung empfohlen, die ihre Kapitallebensversicherung mit Hinterbliebenenschutz gekoppelt haben. Bei einer vorzeitigen Auszahlung der Kapitalsumme fällt dieser Schutz weg. „Auch das wurde den Kunden nicht mitgeteilt“, klagt Brück. Auf Anfrage erklärte die Neue Leben, dass die Kunden über den Wegfall des Versicherungsschutzes in Beratungsgesprächen hingewiesen werden. Doch solche Beratungsgespräche sind eigentlich gar nicht vorgesehen. So heißt es in dem Anschreiben lediglich "Bitte füllen Sie das beiliegende Antwortschreiben aus ...“. Der Versicherer will nun nach eigenen Aussagen den Brief ändern und auf den möglicherweise wegfallenden Hinterbliebenenschutz ausdrücklich hinweisen.
Ausstieg wegen Niedrigzins
Die aktuellen Anschreiben des Lebensversicherers kritisiert Experte Brück „als unanständige Angebote“. Der Versicherer wolle aufgrund Niedrigzinsphase hochverzinste Verträge loswerden. Ähnlich kritisch sieht diese Aktion der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Wir nehmen an, der Anbieter will mit Schreiben wie diesen teure Kunden loswerden. Das Interesse an der persönlichen Lebenssituation ihrer Versicherten scheint uns vorgeschoben", erklärt Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Hamburger Marktwächter-Teams. Verträge von privaten Lebens- oder Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind für Verbraucher lukrativ. Sie werden steuerfrei ausgezahlt. Die Verbraucherschützer fürchten, dass die Aktion der Neuen Leben auch von anderen Versicherern aufgegriffen wird oder schon wurde.
GDV: Kein außergewöhnlicher Vorgang
Demgegenüber hält der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine solche Aktion für legitim. Zwar verweist ein Sprecher darauf, dass sich der Verband nicht zu konkreten Einzelfällen äußere. Grundsätzlich würden aber viele Produkte eine flexible so genannte Abrufphase aufweisen. In dieser Phase könnten sich die Kunden entscheiden, ob sie eine sofortige Rente wählen, eine Kapitalauszahlung oder ob sie den Vertrag weiterlaufen lassen. „Es ist also kein außergewöhnlicher Vorgang, wenn die Auszahlung der Lebensversicherung in der Abrufphase auch schon früher erfolgt“, kommentiert ein GDV-Sprecher. Experte Brück rät allen Lebensversicherten, eine vorzeitige Auszahlung genau abzuwägen und sich vor einer Entscheidung beraten zu lassen.
Bildquelle: ©gautier 7022 / istock
„Meine Kunden fühlen sich von diesen Schreiben überrumpelt“, sagt Johannes Brück vom Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler (BMVF). Der Versicherer hat laut Brück nicht darauf hingewiesen, dass die vorzeitige Auflösung einer älteren Lebensversicherung in der Regel sehr nachteilig für die Kunden ist. Zudem wurden Versicherungsmakler nicht vorab über die Aktion der Neuen Leben informiert. In einem Anschreiben an alle seine Kunden verweist Brück nun darauf, dass ältere Versicherungsverträge für heutige Verhältnisse einen sehr hohen Garantiezins aufweisen. So wird bei vielen dieser Verträge das Sparguthaben mit vier Prozent verzinst.
„Alternative Anlagen mit vergleichbarem Sicherheitsniveau sind nicht verfügbar“, warnt Brück daher seine Kunden. Da die Vertriebs- und Abschlusskosten für diese Police bereits von den Beiträgen der ersten Jahre abgezogen wurden, haben diese Verträge heute eine sehr attraktive Rendite.
„Angebot“ gefährdet Hinterbliebenenschutz
Die Neue Leben hat aber zudem Kunden eine Kündigung empfohlen, die ihre Kapitallebensversicherung mit Hinterbliebenenschutz gekoppelt haben. Bei einer vorzeitigen Auszahlung der Kapitalsumme fällt dieser Schutz weg. „Auch das wurde den Kunden nicht mitgeteilt“, klagt Brück. Auf Anfrage erklärte die Neue Leben, dass die Kunden über den Wegfall des Versicherungsschutzes in Beratungsgesprächen hingewiesen werden. Doch solche Beratungsgespräche sind eigentlich gar nicht vorgesehen. So heißt es in dem Anschreiben lediglich "Bitte füllen Sie das beiliegende Antwortschreiben aus ...“. Der Versicherer will nun nach eigenen Aussagen den Brief ändern und auf den möglicherweise wegfallenden Hinterbliebenenschutz ausdrücklich hinweisen.
Ausstieg wegen Niedrigzins
Die aktuellen Anschreiben des Lebensversicherers kritisiert Experte Brück „als unanständige Angebote“. Der Versicherer wolle aufgrund Niedrigzinsphase hochverzinste Verträge loswerden. Ähnlich kritisch sieht diese Aktion der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Wir nehmen an, der Anbieter will mit Schreiben wie diesen teure Kunden loswerden. Das Interesse an der persönlichen Lebenssituation ihrer Versicherten scheint uns vorgeschoben", erklärt Sandra Klug, Leiterin des für Versicherungen zuständigen Hamburger Marktwächter-Teams. Verträge von privaten Lebens- oder Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind für Verbraucher lukrativ. Sie werden steuerfrei ausgezahlt. Die Verbraucherschützer fürchten, dass die Aktion der Neuen Leben auch von anderen Versicherern aufgegriffen wird oder schon wurde.
GDV: Kein außergewöhnlicher Vorgang
Demgegenüber hält der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine solche Aktion für legitim. Zwar verweist ein Sprecher darauf, dass sich der Verband nicht zu konkreten Einzelfällen äußere. Grundsätzlich würden aber viele Produkte eine flexible so genannte Abrufphase aufweisen. In dieser Phase könnten sich die Kunden entscheiden, ob sie eine sofortige Rente wählen, eine Kapitalauszahlung oder ob sie den Vertrag weiterlaufen lassen. „Es ist also kein außergewöhnlicher Vorgang, wenn die Auszahlung der Lebensversicherung in der Abrufphase auch schon früher erfolgt“, kommentiert ein GDV-Sprecher. Experte Brück rät allen Lebensversicherten, eine vorzeitige Auszahlung genau abzuwägen und sich vor einer Entscheidung beraten zu lassen.
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Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek