01.12.2016
Höhere Haftpflichtdeckung im Schienenverkehr
Raum für individuelle Lösungen
Die Versicherungswirtschaft konnte eine solch hohe Pflichtversicherungssumme erfolgreich abwenden. Der GDV plädierte sogar dafür, die alte Mindestdeckung von 10,23 Millionen Euro beizubehalten "oder sie allenfalls moderat anzuheben". Es sei kein Fall bekannt, in dem ein Geschädigter wegen des Verbrauchs der Versicherungssumme nicht entschädigt werden konnte,so die Argumentation des Branchenverbandes.
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