23.07.2014
Lebensversicherung bleibt leistungsfähige Basis für bAV
Versicherer müssen Kosten nun aufschlüsseln
Die Reform der Lebensversicherung sorgt dafür, dass Versicherer nicht mehr verpflichtet sind, ausscheidende Versicherte maßgeblich an den Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere zu beteiligen, sondern nur noch in dem Maße, wie es der Sicherungsbedarf zulässt. Gleichzeitig ist die BaFin berechtigt, die Auszahlung von Dividenden an die Aktionäre zu unterbinden, wenn die Garantieleistungen gefährdet sind. Zudem müssen die Versicherer ihre Kosten aufschlüsseln und für den Versicherungsnehmer transparenter machen. Mehr