23.12.2016
Kommentar: Streit um Stornohaftung für neuen Honorarberater
Soweit also künftige Honorar-Versicherungsberaters tatsächlich Leben- oder Krankenversicherungen vermitteln, ist die Forderung, dass sie bei vorzeitiger Aufkündigung des Vertrages durch den Kunden, einen Teil des Honorars zurückzahlen, durchaus nachvollziehbar.
GDV und VDVM kritisieren striktes Verbot
Hinter der Forderung des GDV dürfte aber auch politisches Kalkül stecken. Sie ist möglicherweise als Verhandlungsmasse erhoben worden. Mehr