Flusskaskoversicherung
...In Deutschland werden meist die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) „Flusskasko 2008“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verwendet.3. Versicherungsumfang: a) Versichert ist das Schiff einschl. maschineller Einrichtungen, Zubehör und Ausrüstung, nicht aber der Hausrat und persönliches Eigentum der Besatzung.b) Die Allgefahrenversicherung nach § 130 VVG wird durch die AVB eingeschränkt auf die Gefahren Schifffahrtsunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Aufopferung.c) Ausgeschlossen sind u.a. ...