22.03.2016
Lebensversicherer müssen Kunden über Kürzungen nicht informieren
Welche gesetzlichen Pflichten haben Lebensversicherer, ihre Kunden vor Vertragsschluss über die Möglichkeit der Kürzung von Ansprüchen zu informieren, und wie sieht die von der Bafin festgestellte Praxis der Lebensversicherungen aus?“ Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich der Deutsche Bundestag.
Die Antwort der Bundesregierung vom (BT-Drucksache 18/7221) darauf lautet: „Eine ausdrückliche Pflicht für Lebensversicherer, ihre Kunden vor Vertragsschluss über die Möglichkeit der Kürzung von Ansprüchen zu informieren, besteht nicht.“
Pflicht trifft den Versicherer und seinen Vertrieb
Eine (nicht ausdrückliche, sondern sich ergebende) Pflicht zur Beratung folgt indes aus der gesetzlichen Regelung des § 6 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Mehr