Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat vorbereitende Leitlinien zu Aufsichts- und Lenkungsanforderungen an Produktentwicklungsprozesse (POG – Product Oversight and Governance) veröffentlicht.
Sie formuliert darin Anforderungen an die Steuerung und Überwachung von Abläufen bei Entwicklung, Herstellung und Absatz von Produkten durch die Versicherungsunternehmen sowie Anforderungen an den Vertrieb.
sollen die Umsetzung von Artikel 25 der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) vorbereiten und Unternehmen, Vertreibern und Aufsehern unverbindlich als Orientierung dienen. Sie zielen darauf ab, dass die Bedürfnisse der Verbraucher schon bei der Produktentwicklung berücksichtigt und Produkte an die richtige Zielgruppe verkauft werden.
Vorschriften greifen erst, wenn IDD in Deutschland umgesetzt
Die Bafin beabsichtigt, die Vorschriften zu Produktentwicklungsprozessen erst anzuwenden, wenn die IDD in Deutschland umgesetzt ist. Dies gilt für die Inhalte der EIOPA-Leitlinien ebenso wie für den Rechtsakt, den die EU-Kommission noch zur Produktherstellung erlassen wird. Die Umsetzungsfrist endet am 23. Februar 2018.
Gabriel Bernardino, Chairman of EIOPA, kommentiert die Veröffentlichung folgendermaßen: “Diese Leitlinien werden das Risiko minimieren, dass Kunden falsch beraten werden und dass Kunden falsche Versicherungsprodukte erhalten. Wir müssen gewährleisten, dass Produkte mit einem klar definierten Kundennutzen ausgestatten sind und dass diese Produkte auch den richtigen Kunden verkauft werden."
Textquellen: Bafin; Eiopa; Bildquelle: © Eiopa
Sie formuliert darin Anforderungen an die Steuerung und Überwachung von Abläufen bei Entwicklung, Herstellung und Absatz von Produkten durch die Versicherungsunternehmen sowie Anforderungen an den Vertrieb.
sollen die Umsetzung von Artikel 25 der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) vorbereiten und Unternehmen, Vertreibern und Aufsehern unverbindlich als Orientierung dienen. Sie zielen darauf ab, dass die Bedürfnisse der Verbraucher schon bei der Produktentwicklung berücksichtigt und Produkte an die richtige Zielgruppe verkauft werden.
Vorschriften greifen erst, wenn IDD in Deutschland umgesetzt
Die Bafin beabsichtigt, die Vorschriften zu Produktentwicklungsprozessen erst anzuwenden, wenn die IDD in Deutschland umgesetzt ist. Dies gilt für die Inhalte der EIOPA-Leitlinien ebenso wie für den Rechtsakt, den die EU-Kommission noch zur Produktherstellung erlassen wird. Die Umsetzungsfrist endet am 23. Februar 2018.
Gabriel Bernardino, Chairman of EIOPA, kommentiert die Veröffentlichung folgendermaßen: “Diese Leitlinien werden das Risiko minimieren, dass Kunden falsch beraten werden und dass Kunden falsche Versicherungsprodukte erhalten. Wir müssen gewährleisten, dass Produkte mit einem klar definierten Kundennutzen ausgestatten sind und dass diese Produkte auch den richtigen Kunden verkauft werden."
Textquellen: Bafin; Eiopa; Bildquelle: © Eiopa
Autor(en): versicherungsmagazin.de