„Versicherer ignorieren BGH-Urteil“. Mit dieser Warnung hat der „Marktwächter Finanzen“, eine neue Institution der Verbraucherzentralen, darauf aufmerksam gemacht, dass einzelne Versicherer die Rückabwicklung von alten Lebensversicherungsverträgen ablehnen, obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2014 und 2015 hierzu eine Entscheidung gefällt hat (Az. BGH IV ZR 76/11, BGH IV ZR 384/14).
Laut BGH können Kunden, die zwischen 1995 und 2007 eine private Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, ihrem Vertrag auch heute noch widersprechen. Das ist selbst dann möglich, wenn der Vertrag längst gekündigt wurde. Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerspruch ist, dass der Kunde fehlerhaft oder nicht ausreichend über den Vertrag informiert wurde oder die dazugehörigen Versicherungsbedingungen und Aufklärungsinformationen nicht erhalten hat.
Der Finanzmarktwächter soll als eine Art schnelles Frühwarnsystem gegen Missstände im Finanzsektor wirken, von denen viele Verbraucher betroffen sind. Im vorliegenden Fall unterstellt der Finanzmarktwächter einigen Lebensversicherern eine Verzögerungstaktik. Sie würden sich auf eine Verfassungsbeschwerde der Allianz Lebensversicherung berufen, die das Unternehmen aber bereits Anfang März zurückgezogen habe.
So heißt es in einem Schreiben des Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg: „Entsprechende Briefe liegen uns bislang von fünf verschiedenen Versicherern vor: Sie stammen von Aachen Münchener, Ergo, Victoria, Generali sowie der Provinzial Rheinland. Bei Generali, aber inzwischen auch bei Aachen Münchener und Ergo können wir anhand des Briefdatums erkennen, dass diese Schreiben auch dann noch verschickt wurden, als die Allianz ihre Verfassungsbeschwerde bereits öffentlich zurückgezogen hatte.“
Mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig
Nach Auskunft der Generali Versicherung haben aber mehrere Versicherungsunternehmen Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtsprechung des BGH eingelegt. Sie beklagen unter anderem einen Verstoß gegen das Grundprinzip der Gewaltenteilung des Grundgesetzes.
„Im Ergebnis erklärt der BGH ein viele Jahre geltendes deutsches Bundesgesetz rückwirkend für unanwendbar“, so die Generali. Seitdem bekannt ist, dass der Mitbewerber seine Verfassungsbeschwerde zurückgezogen hat, würde keine der Generali-Konzerngesellschaften mehr Bezug auf die Allianz Verfassungsbeschwerde nehmen. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist in einer Stellungnahme darauf, dass zu dieser Thematik noch Verfassungsbeschwerden anhängig seien. Ähnlich argumentiert der Düsseldorfer Ergo Konzern.
VZ Hamburg hat eine Marktwächterwarnung veröffentlicht
Es sei immer noch offen, ob die Rechtsprechung des BGH nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unverändert aufrechterhalten bleibt. Diese Rechtsposition und den Hinweis auf noch nicht entschiedene Verfassungsbeschwerden hat der Ergo-Konzern der zuständigen Verbraucherzentrale Hamburg bereit in den vergangenen Wochen mitgeteilt. Trotzdem hat die VZ Hamburg eine Marktwächterwarnung veröffentlicht und sich gleichzeitig an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gewandt. Nach Rückfrage bei der Bafin stellt sich nun jedoch heraus, dass die staatliche Aufsicht längst selbst in diesem Sachverhalt ermittelt. Dabei würde man eng mit dem Marktwächter zusammenarbeiten. Ergebnisse teilte die Aufsicht nicht mit.
Marktwächter kostet Millionen
Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch ausgewertet. Für das Frühwarnsystem zahlt das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz bis Ende 2017 knapp 17 Millionen Euro.
Bildquelle: © fotodo /fotolia
Laut BGH können Kunden, die zwischen 1995 und 2007 eine private Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, ihrem Vertrag auch heute noch widersprechen. Das ist selbst dann möglich, wenn der Vertrag längst gekündigt wurde. Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerspruch ist, dass der Kunde fehlerhaft oder nicht ausreichend über den Vertrag informiert wurde oder die dazugehörigen Versicherungsbedingungen und Aufklärungsinformationen nicht erhalten hat.
Der Finanzmarktwächter soll als eine Art schnelles Frühwarnsystem gegen Missstände im Finanzsektor wirken, von denen viele Verbraucher betroffen sind. Im vorliegenden Fall unterstellt der Finanzmarktwächter einigen Lebensversicherern eine Verzögerungstaktik. Sie würden sich auf eine Verfassungsbeschwerde der Allianz Lebensversicherung berufen, die das Unternehmen aber bereits Anfang März zurückgezogen habe.
So heißt es in einem Schreiben des Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburg: „Entsprechende Briefe liegen uns bislang von fünf verschiedenen Versicherern vor: Sie stammen von Aachen Münchener, Ergo, Victoria, Generali sowie der Provinzial Rheinland. Bei Generali, aber inzwischen auch bei Aachen Münchener und Ergo können wir anhand des Briefdatums erkennen, dass diese Schreiben auch dann noch verschickt wurden, als die Allianz ihre Verfassungsbeschwerde bereits öffentlich zurückgezogen hatte.“
Mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig
Nach Auskunft der Generali Versicherung haben aber mehrere Versicherungsunternehmen Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtsprechung des BGH eingelegt. Sie beklagen unter anderem einen Verstoß gegen das Grundprinzip der Gewaltenteilung des Grundgesetzes.
„Im Ergebnis erklärt der BGH ein viele Jahre geltendes deutsches Bundesgesetz rückwirkend für unanwendbar“, so die Generali. Seitdem bekannt ist, dass der Mitbewerber seine Verfassungsbeschwerde zurückgezogen hat, würde keine der Generali-Konzerngesellschaften mehr Bezug auf die Allianz Verfassungsbeschwerde nehmen. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweist in einer Stellungnahme darauf, dass zu dieser Thematik noch Verfassungsbeschwerden anhängig seien. Ähnlich argumentiert der Düsseldorfer Ergo Konzern.
VZ Hamburg hat eine Marktwächterwarnung veröffentlicht
Es sei immer noch offen, ob die Rechtsprechung des BGH nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unverändert aufrechterhalten bleibt. Diese Rechtsposition und den Hinweis auf noch nicht entschiedene Verfassungsbeschwerden hat der Ergo-Konzern der zuständigen Verbraucherzentrale Hamburg bereit in den vergangenen Wochen mitgeteilt. Trotzdem hat die VZ Hamburg eine Marktwächterwarnung veröffentlicht und sich gleichzeitig an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gewandt. Nach Rückfrage bei der Bafin stellt sich nun jedoch heraus, dass die staatliche Aufsicht längst selbst in diesem Sachverhalt ermittelt. Dabei würde man eng mit dem Marktwächter zusammenarbeiten. Ergebnisse teilte die Aufsicht nicht mit.
Marktwächter kostet Millionen
Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch ausgewertet. Für das Frühwarnsystem zahlt das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz bis Ende 2017 knapp 17 Millionen Euro.
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Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek