09.01.2015
GKV: Transparenz über Zusatzbeiträge
Der allgemeine einkommensabhängige Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung betrug bis Ende 2014 15,5 Prozent. Durch eine Gesetzesänderung (GKV-FQWG) wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2015 von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt. Da dieser Beitragssatz die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen langfristig vermutlich nicht ausreichend decken können wird, haben die Kassen die Möglichkeit, eine eventuell entstehende Finanzierungslücke durch einen Zusatzbeitrag auszugleichen. Mehr