Die private Krankenversicherung (PKV) hat seit der letzten Bundestagswahl eine Verschnaufpause bekommen, ist aber noch nicht endgültig gerettet, solange eine rot-rot-grüne Mehrheit jenseits der CDU eine Bürgerversicherung bevorzugt. Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in den nächsten Jahren vor immer größeren Finanzierungsproblemen stehen wird, liebäugeln viele ältere PKV-Versicherte mit einer Rückkehr in die GKV - aus Angst vor vermeintlich unbezahlbaren PKV-Beiträgen im Alter.
Experten erwarten 2017 ein Defizit von bis zu zehn Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die demografische Entwicklung wird in den nächsten Jahren zu knallharten Finanzierungsproblemen führen. Denn noch sind die geburtenstarken Jahrgänge in Lohn und Brot, das wird sich in zehn bis 15 Jahren ändern. Der Gesetzgeber wird sowohl weniger Leistungen als auch höhere Beitragssätze beschließen müssen, um das System finanzieren zu können.
GKV mit geringeren Einnahmen und höheren Ausgaben
Dazu kommt: Die immer älter werdende Bevölkerung treibt die Ausgaben der GKV in die Höhe. Zusätzlich schwächt ein immer größerer Anteil von Rentnern langfristig die Einnahmenseite. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft wird - bei ansonsten unveränderten Bedingungen - allein die Bevölkerungsalterung die Ausgaben der GKV bis zum Jahr 2050 um ein Viertel gegenüber dem Status quo erhöhen. Geringere Einnahmen und höhere Ausgaben in der GKV: Die Aussichten sind trüb.
Da ist wohl die Angst im Spiel, im Alter hohe Beitragsbelastungen stemmen zu müssen, insbesondere wenn der Arbeitgeberbeitrag im Rentenalter entfällt. Allerdings erhalten PKV-Versicherte dafür auf Antrag einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers, wenn sie eine gesetzliche Rente erhalten. Dieser Zuschuss beträgt derzeit 7,3 Prozent ihrer gesetzlichen Rente, höchstens aber die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung. Bei 2.000 Euro Rente wären dies zum Beispiel 146 Euro.
Bezahlbarkeit der PKV-Beiträge im Alter
Daneben nimmt speziell das Thema Bezahlbarkeit der PKV-Beiträge im Alter sowohl in den Medien als auch in der Politik breiten Raum ein und führt vielfach zu einer zunehmend kritischeren Haltung gegenüber der PKV. Am größten scheint der Leidensdruck in der Altersgruppe zwischen 50 und 59 Jahren zu sein, da hier nach den Erkenntnissen der Ratingagentur Assekurata das Zufriedenheitsniveau mit der Beitragsentwicklung in der PKV am geringsten ausgeprägt ist. Folgendes sollte aber beachtet werden:
- Ab dem 80. Lebensjahr werden die Mittel aus dem gesetzlichen Zuschlag zur Beitragssenkung verwendet.
- Eine eventuell abgeschlossene Krankentagegeldversicherung endet mit dem Bezug der Altersrente.
- GKV-Versicherte müssen im Gegensatz zu PKV-Versicherten auf alle Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
- Mit dem 60. Lebensjahr entfällt für die Privatversicherten der zehnprozentige gesetzliche Beitragszuschlag in der Vollversicherung.
- Die Prämienlast fürs Alter kann noch zu Zeiten der Erwerbstätigkeit über Beitragsentlastungstarife intelligent gesenkt werden (siehe den Artikel in Versicherungsmagazin 4/15).
Zudem macht der PKV-Verband darauf aufmerksam, dass jeder Versicherte nach § 204 VVG zudem das Recht zum Wechsel in andere Tarife seines Versicherungsunternehmens hat, um damit seinen Beitrag zu senken. Um dieses Tarifwechselrecht zu stärken, hat der PKV-Verband vor wenigen Wochen Leitlinien () erarbeitet, zu deren Umsetzung sich bislang 25 Unternehmen mit einem Marktanteil von über 90 Prozent der PKV-Versicherten bekennen.
Notnagel Sozialtarife
Für den Fall finanzieller Probleme stehen Privatversicherten außerdem Sozialtarife offen: Der Durchschnittsbeitrag im Standardtarif beträgt 283 Euro, wobei es bis zu 130 Euro Zuschuss von der Rentenversicherung gibt, so der Verband. Und wer sozial hilfebedürftig ist, erhält im Basistarif einen ebenfalls an der GKV orientierten Versicherungsschutz ganz ohne eigenen Zahlbeitrag. Denn bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit reduzieren die Versicherungsunternehmen den Beitrag im Basistarif auf die Hälfte, und die andere Hälfte wird von der zuständigen Sozialbehörde erstattet.
Weiterer Vorteil: Privatversicherte, die innerhalb des Versicherers in den Basistarif wechseln, nehmen ihre Altersrückstellungen in vollem Umfang mit. Ende 2012 gab es marktweit rund 30.000 Basis- und 43.000 Standardtarifversicherte.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der Titelgeschichte von Versicherungsmagazin 5/15.
Bild: © n-media-images/Fotolia.com
Experten erwarten 2017 ein Defizit von bis zu zehn Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die demografische Entwicklung wird in den nächsten Jahren zu knallharten Finanzierungsproblemen führen. Denn noch sind die geburtenstarken Jahrgänge in Lohn und Brot, das wird sich in zehn bis 15 Jahren ändern. Der Gesetzgeber wird sowohl weniger Leistungen als auch höhere Beitragssätze beschließen müssen, um das System finanzieren zu können.
GKV mit geringeren Einnahmen und höheren Ausgaben
Dazu kommt: Die immer älter werdende Bevölkerung treibt die Ausgaben der GKV in die Höhe. Zusätzlich schwächt ein immer größerer Anteil von Rentnern langfristig die Einnahmenseite. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft wird - bei ansonsten unveränderten Bedingungen - allein die Bevölkerungsalterung die Ausgaben der GKV bis zum Jahr 2050 um ein Viertel gegenüber dem Status quo erhöhen. Geringere Einnahmen und höhere Ausgaben in der GKV: Die Aussichten sind trüb.
Da ist wohl die Angst im Spiel, im Alter hohe Beitragsbelastungen stemmen zu müssen, insbesondere wenn der Arbeitgeberbeitrag im Rentenalter entfällt. Allerdings erhalten PKV-Versicherte dafür auf Antrag einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers, wenn sie eine gesetzliche Rente erhalten. Dieser Zuschuss beträgt derzeit 7,3 Prozent ihrer gesetzlichen Rente, höchstens aber die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung. Bei 2.000 Euro Rente wären dies zum Beispiel 146 Euro.
Bezahlbarkeit der PKV-Beiträge im Alter
Daneben nimmt speziell das Thema Bezahlbarkeit der PKV-Beiträge im Alter sowohl in den Medien als auch in der Politik breiten Raum ein und führt vielfach zu einer zunehmend kritischeren Haltung gegenüber der PKV. Am größten scheint der Leidensdruck in der Altersgruppe zwischen 50 und 59 Jahren zu sein, da hier nach den Erkenntnissen der Ratingagentur Assekurata das Zufriedenheitsniveau mit der Beitragsentwicklung in der PKV am geringsten ausgeprägt ist. Folgendes sollte aber beachtet werden:
- Ab dem 80. Lebensjahr werden die Mittel aus dem gesetzlichen Zuschlag zur Beitragssenkung verwendet.
- Eine eventuell abgeschlossene Krankentagegeldversicherung endet mit dem Bezug der Altersrente.
- GKV-Versicherte müssen im Gegensatz zu PKV-Versicherten auf alle Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
- Mit dem 60. Lebensjahr entfällt für die Privatversicherten der zehnprozentige gesetzliche Beitragszuschlag in der Vollversicherung.
- Die Prämienlast fürs Alter kann noch zu Zeiten der Erwerbstätigkeit über Beitragsentlastungstarife intelligent gesenkt werden (siehe den Artikel in Versicherungsmagazin 4/15).
Zudem macht der PKV-Verband darauf aufmerksam, dass jeder Versicherte nach § 204 VVG zudem das Recht zum Wechsel in andere Tarife seines Versicherungsunternehmens hat, um damit seinen Beitrag zu senken. Um dieses Tarifwechselrecht zu stärken, hat der PKV-Verband vor wenigen Wochen Leitlinien () erarbeitet, zu deren Umsetzung sich bislang 25 Unternehmen mit einem Marktanteil von über 90 Prozent der PKV-Versicherten bekennen.
Notnagel Sozialtarife
Für den Fall finanzieller Probleme stehen Privatversicherten außerdem Sozialtarife offen: Der Durchschnittsbeitrag im Standardtarif beträgt 283 Euro, wobei es bis zu 130 Euro Zuschuss von der Rentenversicherung gibt, so der Verband. Und wer sozial hilfebedürftig ist, erhält im Basistarif einen ebenfalls an der GKV orientierten Versicherungsschutz ganz ohne eigenen Zahlbeitrag. Denn bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit reduzieren die Versicherungsunternehmen den Beitrag im Basistarif auf die Hälfte, und die andere Hälfte wird von der zuständigen Sozialbehörde erstattet.
Weiterer Vorteil: Privatversicherte, die innerhalb des Versicherers in den Basistarif wechseln, nehmen ihre Altersrückstellungen in vollem Umfang mit. Ende 2012 gab es marktweit rund 30.000 Basis- und 43.000 Standardtarifversicherte.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der Titelgeschichte von Versicherungsmagazin 5/15.
Bild: © n-media-images/Fotolia.com
Autor(en): Bernhard Rudolf