24.02.2020
Einigung bei Aufsichtsübertragung in Sicht
Danach sollen die je nach Bundesland zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHKn) oder Gewerbeämter sowie die Wirtschaftsprüfer als Instanzen für Erlaubniserteilung, Registrierung und laufende Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgelöst werden.
Noch stärker zersplitterte Aufsicht
Das BMF will damit eine Aussage aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, wonach die Aufsicht schrittweise auf die BaFin übertragen werden soll. Mehr