Bedarfsplanung
...Das BVerfG hat die den Neuregelungen zugrunde liegende Einschätzung des Gesetzgebers, dass ohne Bedarfsplanung mit Zulassungssperren das Ziel einer finanziellen Stabilisierung der GKV gefährdet sei, akzeptiert (Urteil v. 20.3.2001, 1 BvR 491/96). Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2893) ist die Bedarfsplanung mit Blick auf eine stärkere Betonung der Abwehr regionaler Unterversorgung überarbeitet worden.4. ...