04.04.2022
EU-Kommission klärt IDD-Zweifelsfragen
Beispielsweise könnte das in Deutschland die Frage sein, ob eine Industrie- und Handelskammer die regelmäßige Weiterbildung eines Auslandsvermittlers überprüfen oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Qualifikation von Versicherungsangestellten überprüfen kann.
Hierzu führt die EU-Kommission in ihrer Antwort aus, dass die IDD ein Sitzlandprinzip verfolgt. Das bedeutet, dass nur die zuständige Aufsichtsbehörde des Heimatlandes eines Vermittlers beziehungsweise eines Versicherers für die Überwachung verantwortlich ist, selbst wenn diese im EU-Ausland tätig werden. Mehr