Nahles-Rente? War da was?

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Totgesagte leben doch länger. Nach vier Jahren scheint das erste Sozialpartnermodell in der Chemiebranche jetzt auf gutem Weg zu sein. Das könnte ein Dominoeffekt haben, wenn es auch schade ist, dass das neue Modell große Teile der Arbeitnehmer nicht erreicht.

Bereits 2018 eingeführt tat sich nach Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetz lange Zeit nichts. Im vergangenen Jahr entstand im März 2021 in Kooperation der Versicherer Talanx und Zurich das erste Konsortium mit dem ambitionierten Namen „Die Deutsche Betriebsrente“, das ein Sozialpartnermodell (SPM) umsetzen wollte. Doch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verweigerte die Freigabe, das Modell liegt bis heute auf Eis. Es gehe um die Klärung einer „übergeordneten juristischen Frage“. Es wird spekuliert, dass sich die BaFin insbesondere an einer Besserstellung für Verdi-Mitglieder stößt. Wann und ob mit der Zustimmung zu rechnen ist, ist weiter unklar.

Jetzt teilten vor wenigen Tagen Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) mit, dass sie sich auf das erste branchenweite Sozialpartnermodell für die betriebliche Altersversorgung geeinigt haben. Es soll bis zur Jahresmitte stehen, um reine Beitragszusagen für Neuzusagen zu ermöglichen. Organisiert werden soll das über den Chemie-Pensionsfonds, der Bestandteil des von BAVC, IG BCE und R+V gegründeten Chemie-Versorgungswerks ist. Das SPM tritt neben die bisherigen Zusageformen der betrieblichen und tariflichen Altersversorgung, die ebenfalls weiterhin angeboten werden. Neu hinzukommenden Beschäftigten soll so eine attraktive Versorgung mit guten Renditechancen angeboten und gleichzeitig Haftungsrisiken für die Unternehmen angesichts der andauernden Niedrigzinsphase vermieden werden.

Eine gute Lösung für Betriebe

Endlich, ist man geneigt zu sagen. Das Modell für die 580.000 Beschäftigten der Chemiebranche könnte Leuchtturmcharakter bekommen, zumindest für die Arbeitnehmer, die einem Tarifvertrag unterliegen. Auch die Politik dürfte sich freuen, hat sich doch die Ampelkoalition im Koalitionsvertrag zum SPM bekannt, während die anderen dort postulierten Maßnahmen wie die Aktienrente in der Umsetzung noch auf sich warten lassen. Auch Experten loben den Ansatz, die Arbeitgeber von der Haftung für Betriebsrenten zu befreien. Denn die Tarifparteien vereinbaren bei der Nahles-Rente lediglich eine Zielrente für den Arbeitnehmer. Für die Erfüllung haften weder Arbeitgeber noch die Vorsorgeeinrichtung, wodurch die Anlage der Beträge flexibler gestaltet und dadurch mehr Rendite erwirtschaftet werden soll.

Gerade der letzte Punkt ist entscheidend, denn eine Altersvorsorge ohne Garantie ist neu in Deutschland. Es ist kein Geheimnis mehr, dass weniger oder keine Garantien weniger Kapitalbindung in vermeintlich sicheren und sich kaum rentierenden Anleihen erfordern und so attraktivere Kapitalanlagen und höhere Ertragschancen ermöglichen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist das SPM von Vorteil und man darf sich mit den Beteiligten freuen.

Gesetzgeber sollte BZML retten

Schade ist nur, dass es der Gesetzgeber versäumte, diese Erkenntnis auch bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) umzusetzen. Denn durch die Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent am 1. Januar 2022 können solche Produkte mit einer 100-prozentigen Beitragsgarantie nicht mehr seriös angeboten werden. Ein Versäumnis, das der Gesetzgeber leicht korrigieren könnte, wenn er das Garantieniveau auf wenigstens 80 Prozent absenkte.

Für die nötige Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei Klein- und Mittelunternehmen, für die das SPM nicht möglich ist, da sie zu drei Viertel nicht tarifgebunden sind, wäre die BZML weiter wichtig. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber muss jetzt auch darüber nachdenken, wie das SPM auch für die Betriebe zu öffnen, die keine Chance haben, über einen Tarifvertrag an ein garantiefreies Modell zu kommen. Hier sollte nachgebessert werden. Denn die bAV ist der Königsweg der Altersvorsorge. Mit staatlicher Unterstützung, Arbeitgeberbeiträgen und zusätzlichen Arbeitnehmerbeiträgen wird sie von drei Seiten finanziert.

 

 

Gesetzgeber sollte BZML retten

Schade ist nur, dass es der Gesetzgeber versäumte, diese Erkenntnis auch bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) umzusetzen. Denn durch die Absenkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent am 1. Januar 2022 können solche Produkte mit einer 100-prozentigen Beitragsgarantie nicht mehr seriös angeboten werden. Ein Versäumnis, das der Gesetzgeber leicht korrigieren könnte, wenn er das Garantieniveau auf wenigstens 80 Prozent absenkte.

Für die nötige Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei Klein- und Mittelunternehmen, für die das SPM nicht möglich ist, da sie zu drei Viertel nicht tarifgebunden sind, wäre die BZML weiter wichtig. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Der Gesetzgeber muss jetzt darüber nachdenken, wie das SPM auch für die Betriebe zu öffnen, die keine Chance haben, über einen Tarifvertrag an ein garantiefreies Modell zu kommen. Hier sollte nachgebessert werden. Denn die bAV ist der Königsweg der Altersvorsorge. Mit staatlicher Unterstützung, Arbeitgeber- und zusätzlichen Arbeitnehmerbeiträgen wird sie von drei Seiten finanziert.

Autor(en): Bernhard Rudolf

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