15.11.2006
Richter definieren Informationsinteresse neu
In der Praxis bedeute das jedoch nicht, dass alle Versicherten einen Freibrief dafür hätten, generell die Schweigepflichtentbindung zu verweigern, teilt dazu der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Denn gleichzeitig habe das Gericht mit dem Urteil auch das Recht der Versicherer bestätigt, für die Prüfung von Leistungsanträgen eine umfassende Mitwirkung des Versicherten einschließlich der Offenlegung aller sachdienlichen Informationen zu verlangen.
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