Wohngebäudeversicherung: "Frostwächter" reicht nicht aus

Ein so genannter Frostwächter soll das Gebäude bei Urlaubabwesenheiten im Winter vor Frostschäden schützen, indem auf ein Minimum vorbeugend geheizt wird.

Die Versicherunsgnehmer verbrachten sieben Wochen im Urlaub und ihre Tochter sah zwei bis drei mal pro Woche nach dem Haus. Der installierte Frostwächter fiel aus und es kam zu erheblichen Frostschäden im ganzen Gebäude.

Nach Auffassung der Landgerichts (LG) Bonn reicht eine solche Installation keinesfalls aus, da die geheizte Temperatur bei Defekt das Haus zu schnell auskühlen lässt. Somit somit besteht hier eine eindeutige Obliegenheitsverletzung der Versicherungsnehmer und somit keine Leistungspflicht des Versicherers.

Das LG bestärkte die Ansichten des Versicherers.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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