Ein Versicherungsnehmer erlitt einen Bandscheibenvorfall als er gezielt und in vollem Umfang gesteuert einen Gegenstand hochhob. Da dabei keine äußere Einwirkung auf seinen Körper bestand, liegt kein Unfall vor.
Einen ursächlichen Zusammenhang von mindestens 50 Prozent zwischen der Kraftanstrengung und dem erlittenen Bandscheibenvorfall muss der Versicherungsnehmer beweisen.
Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom Oberlandesgericht München zurückgewiesen.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert